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Was ist Podologie

Der Beruf des Podologen/der Podologin zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Der Podologe /die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern und führt gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß durch.

Zum Tätigkeitsfeld des Podologen/der Podologin gehören insbesondere die Behandlung von Clavi, Hyperkeratosen, alle Arten von Nagelmissbildungen wie Unguis incarnati, grypotische und mykotische Nägel sowie die Orthonyxiebehandlung, Anfertigung von Orthosen und Nagelprothetik.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Podologen/zur Podologin dauert zwei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht, einer praktischen Ausbildung sowie in der Regel externen Praktika. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.

Fächerkanon

Berufs -, Gesetzes - und Staatskunde Sprache und Schrifttum Chemie/Physik Anatomie Physiologie Pathologie Dermatologie . Orthopädie Hygiene und Mikrobiologie Theorie der podologischen Behandlung Arzneisachkunde, Material- und Warenkunde . Allgemeine und spezielle podologische Behandlungsmaßnahmen  Physikalische Therapie Korrektur- und Hilfsmittel am Fuß! Prävention! Rehabilation! Erste Hilfe! Psychologie und Pädagogik! Soziologie!

Titelschutz

Die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin/med.Fußpfleger/med.Fußpflegerin darf nur führen, wer die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet hat und die staatliche Prüfung bestanden hat. Dieser Passus tritt mit Inkrafttreten des neuen Podologengesetz (PodG) zu. Das PodG ist seit dem 01.01.2002 in Kraft getreten.