Liebe Patienten und Besucher
die auf dieser Seite aufgelisteten Podologenpraxen, haben eine Kassenzulassung und haben uns dieses durch einen schriftlichen Nachweis auch belegt. Weiterhin sind die hier aufgeführten Kollegen, auch alle Podologen oder Podologinnen,nach dem Podologengesetz. Mit dieser Liste, können wir aber keine Qualität der Arbeit oder Räumlichkeiten, beurkunden. Wir wollen Ihnen dadurch nur die Suche nach einer zugelassenen Praxis erleichtern. Eine Vollständigkeit der Liste können wir nicht garantieren, da die Praxen sich bei uns anmelden müssen. Sollten Sie eine Praxis wissen, die eine Zulassung hat, weisen Sie diese Praxis auf diese Seite hin. Diese Seiten werden täglich nach Bedarf erweitert. Die Liste ist nach Postleitzahlen unterteilt.
Für welche Krankenkassen die Praxen zugelassen sind erkennen Sie an folgenen Schlüssel.
1= AOK/IKK 2=Ersatzkassen 3=Betriebskrankenkassen 4=Knappschaft
Beispiel: Name: Vorname: PLZ: Ort: Straße: Telefon: KK-Schlüssel: Mustermann Erika 9999 Musterhausen Musterstrasse 0111/1111111 1,2,3,4
Podologisch abrechenbare Leistungen dürfen nur von Kollegen/innen erbracht werden, für die eine Zulassung ausgesprochen wurde. In diesen Praxen brauchen Sie, wenn Sie ein Kassenrezept haben, nicht in Vorleistung zu gehen. Sollten Sie nicht befreit sein, brauchen Sie nur die Rezeptgebühr und die Behandlungsgebühr bezahlen.
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