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Liebe Patienten und Besucher

die auf dieser Seite aufgelisteten Podologenpraxen, haben eine Kassenzulassung und haben uns dieses 
durch einen schriftlichen Nachweis auch belegt. Weiterhin sind die hier aufgeführten Kollegen, auch alle
Podologen oder Podologinnen,nach dem Podologengesetz. Mit dieser Liste, können wir  aber keine Qualität
der Arbeit oder Räumlichkeiten, beurkunden.
Wir wollen Ihnen dadurch nur die Suche nach einer zugelassenen Praxis erleichtern. Eine Vollständigkeit
der Liste können wir nicht garantieren, da die Praxen sich bei uns anmelden müssen. Sollten Sie eine
Praxis wissen, die eine Zulassung hat, weisen Sie diese Praxis auf diese Seite hin. Diese Seiten werden
täglich nach Bedarf erweitert. Die Liste ist nach Postleitzahlen unterteilt.

Für welche Krankenkassen die Praxen zugelassen sind erkennen Sie an folgenen Schlüssel.

1= AOK/IKK 2=Ersatzkassen 3=Betriebskrankenkassen 4=Knappschaft

Beispiel:
Name:                Vorname:               PLZ:         Ort:                             Straße:               Telefon:              KK-Schlüssel:
Mustermann         Erika                  9999      Musterhausen       Musterstrasse    0111/1111111           1,2,3,4

Podologisch abrechenbare Leistungen dürfen nur von Kollegen/innen erbracht werden, für die eine  Zulassung
ausgesprochen wurde. In diesen Praxen brauchen Sie, wenn Sie ein Kassenrezept haben, nicht in
Vorleistung zu gehen. Sollten Sie nicht befreit sein, brauchen Sie nur die Rezeptgebühr und
die Behandlungsgebühr bezahlen.

Direkt zur Praxenliste

Anmeldung für Praxen                                          Für Krankenkassen